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   LG Berlin, 25.09.2012 - 29 O 681/11   

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https://dejure.org/2012,47462
LG Berlin, 25.09.2012 - 29 O 681/11 (https://dejure.org/2012,47462)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.09.2012 - 29 O 681/11 (https://dejure.org/2012,47462)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. September 2012 - 29 O 681/11 (https://dejure.org/2012,47462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 536b BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Mietpreises bei Abweichen der vereinbarten Mietfläche von der tatsächlichen Mietfläche

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrlässig nicht hinterfragte Flächenberechnung; Gewerberäume; Bruttofläche (DIN 277)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flächenberechnung: Bruttofläche nach DIN 277 als Grundlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2012 - 29 O 681/11
    Da für Gewerberäume indes keine allgemein anerkannte Berechnungsmethode existiert, muss ein Mieter, wenn er die Flächenberechnung des Vermieters nicht hinterfragt, sich gefallen lassen, dass der Vermieter ihm die Mietfläche durch eine mögliche und zulässige Berechnung nachweist (OLG Düsseldorf GE 2012, 616; KG GE 2002257 und GE 2006, 53).
  • BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78

    Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2012 - 29 O 681/11
    Dem steht nicht die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des BGH entgegen (VIII ZR 302/78= NJW 1980, 777; XII ZR 139/05= NJW-RR 2007, 1021), wonach den Mieter grundsätzlich keine Untersuchungs- und Erkundigungspflicht trifft.
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2012 - 29 O 681/11
    Im Ausgangspunkt zutreffend gehen die Kläger davon aus, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NZM 2005, 500) ein zur Minderung führender Mangel dann ohne Weiteres anzunehmen ist, wenn die vereinbarte Mietfläche um mehr als 10 % von der tatsächlichen Mietfläche abweicht.
  • BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05

    Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen durch den Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2012 - 29 O 681/11
    Dem steht nicht die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des BGH entgegen (VIII ZR 302/78= NJW 1980, 777; XII ZR 139/05= NJW-RR 2007, 1021), wonach den Mieter grundsätzlich keine Untersuchungs- und Erkundigungspflicht trifft.
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2012 - 29 O 681/11
    Denn auch hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung kommt eine Minderung bzw. Berücksichtigung einer tatsächlich kleineren Mietfläche erst in Betracht, wenn die Abweichung die 10 % -Grenze überschritten hat (BGH NZM 2008, 35).
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